Information
BVS Baeyer GmbH fertigt für Maschinentypen von:

  • Bell + Howell, Buhrs, Böwe, CMC, Grützmacher, Kuvertec, Kern, CMC, Könneke, Müller Martini, Streamfeeder, Surefeed, Stielow, Neopost

unter anderem folgende Verschleissteile und Ersatzteile:

  • Transportrolle, Sauger, Haupteinzugswalze, Voreinzugsrolle, Schnappergummi, Auswerferrolle, Befeuchterbürste, Frankierfarbe, Zahnriemen, Einzugsrolle, Federn, Schrauben,Transportriemen, Traktor Riemen, O-Ringe, Einschubfinger, Gummi-Riemen, Gliederband, Schrägmesser, Silikonrolle, Rundmesser, Klemmlager, Bürsten, Kegelräder, Werkzeuge...

Impressum/AGB


BVS Baeyer GmbH hat sich darauf spezialisiert unterschiedlichste Verschleissartikel für Post- und Papierbearbeitungsmaschinen anzubieten. Für Kuvertiermaschinen z.b. von Pitney Bowes, Bell & Howell, Böwe, Couvertec, Buhrs, Grützmacher, Kern, Kalmar finden Sie zahlreiche Artikel in dem Standardprogramm, welche sofort aus Lagervorrat lieferbar sind. Desweiteren führt BVS Baeyer GmbH Frankierfarbe für Stielow / Neopost, Ascom Hasler, Frankotyp Postalia und Pitney in den Farben blau, schwarz und rot lagermäßig. Ebenso liefert BVS Ersatzteile für Böwe Schneider aus Lagervorrat.

Ziel ist es viele Bedarfsartikel maschinen-übergreifend anzubieten, so daß der Beschaffungs- und Kostenaufwand der Kunden sinkt.

Viele Verschleissteile stammen aus eigener Produktion und BVS Baeyer GmbH, so daß auch die Fertigung spezieller Kundenwünsche ausgeführt werden kann. Ziel ist es die Anwender wie Lettershops, Direktmarketing-Unternehmen und alle anderen Firmen, die eine Poststrasse oder Frankiermaschine benutzen, kurzfristig mit den benötigten Verschleissteilen beliefern zu können.

Die Produktpalette erweitert sich stetig, so daß hier im Internet lediglich die Teile aus dem Standard-Lieferprogramm aufgeführt sind. Sollten Sie Bedarf an anderen Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialen haben, so bitten wir um Ihre kurze Anfrage.

BVS Baeyer GmbH
Baeyer Verschleissteile Service für Postbearbeitungsmaschinen

Geschäftsführer: Sascha Baeyer
Riekbornweg 20
D - 22457 Hamburg GERMANY
UST-NR. DE243038149
Telefon: 040-55 97 26 33
Telefax: 040-55 97 26 77
E-Mail: bvs[at]baeyer.de
Homepage: www.baeyer.de
HR Amtsgericht Hamburg B 94128

Rechtshinweis

Diese Informationen sind ein Service der BVS und dienen ausschließlich zur Information von Besuchern der BVS-Websites. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder die BVS noch Dritte die Haftung übernehmen. Haftungsansprüche gegen die BVS, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der BVS kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

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Alle Angaben gemäß TDG (Teledienstgesetz)

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

I. Abschluß und Inhalt des Vertrages
Für unsere Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte gelten allein die nachstehenden Bedingungen; alle auch mündlichen und telegrafischen anders lautenden Abmachungen, Ergänzungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt. Der Käufer akzeptiert unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn sie von seinen üblichen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit eines Vertrages.

II. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden. In diesem Fall sind wir nur einen Monat, gerechnet vom Datum des Angebotes, an dieses gebunden, soweit nicht ausdrücklich im Angebot eine andere Frist angegeben ist. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind annähernd, jedoch nur bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich.

III. Preise
Die Preise gelten ab Lager Hamburg ausschließlich Mehrwertsteuer. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen jeder Art zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.

IV. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar ist. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferung. Nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig ab oder hält er Abruftermine nicht ein, sind wir berechtigt, die fälligen Lieferungen ganz oder teilweise auf seine Rechnung und Gefahr auszuführen oder die Ware einzulagern und als geliefert in Rechnung zu stellen, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder schließlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Betriebsstörungen durch Feuer, Streik, Aussperrung, Stillegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Zufuhren sowie Fälle höherer Gewalt, welche die Lieferung verhindern oder erschweren, berechtigen uns nach Wahl entweder zum vollen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrage oder einer entsprechend langen Verschiebung der Lieferung ohne Verpflichtung zum Schadensersatz. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung. Für einen eventuellen Verzugsschaden ist unsere Haftung auf 5 % vom Warenwert begrenzt. Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten und für seine Rechnung.

V. Gewährleistung
Beanstandungen vom Umfang, Menge, Gewicht, Abmessungen, Festigkeit und Art der Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ankunft und vor Verwendung der Ware geltend zu machen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, die Erfüllung eines ganzen Abschlusses abzulehnen. Mängelrügen müssen schriftlich und spezifiziert innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft der Ware bei uns eingegangen sein. Rügen versteckter Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Bei Mängeln der gelieferten Waren haben wir die Wahl, den Preis zu mindern oder die Mängel zu beseitigen oder aber einwandfreien Ersatz zu leisten. Das Recht zur Ersatzlieferung steht uns auch dann zu, wenn Lieferung nicht sofort erfolgen kann. Für die Ersatzpflicht gilt der frühestens mögliche Liefertermin. Weitere Ansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrunde auch immer, insbesodere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind (Folgeschäden), sind ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, uns die Ersatzware anderweitig zu beschaffen. Unsere Gewährleistungspflicht ist im vollen Umfang ausgeschlossen, wenn mit der Verarbeitung oder Verwendung der Ware schon begonnen worden ist, wenn der Käufer selbst durch Dritte Reparaturen an unserer Ware versucht oder vorgenommen hat. Dasselbe gilt für Waren, welche der Käufer vor oder nach Erhebung der Mängelrügen veräußert hat. Bei Fabrikationsmängeln ist unsere Gewährleistung beschränkt auf die Gewährleistungspflicht unserer Lieferanten. Durch Verhandlung über Beanstangungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß Mangel nicht vorliegt, daß wir zum Ersatz nicht verpflichtet sind oder daß die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.

VI. Rücksendung
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % für anteilige Kosten gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen. Eine Gutschrift für zurückgesandte Waren mit einem Nettowarenwert geringer als 50 Euro kann nicht erfolgen.

VII. Zahlung
Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, sofort zahlbar, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum. Die Zahlung hat spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen wird 2 % Skonto gewährt, allerdings nur bei restloser Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, auch derjenigen aus früheren Lieferungen. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Fracht, usw. maßgebend. Nach Fälligkeit, d.h. spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, ist die Forderung zu verzinsen mit 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugsschadens bleiben unberührt. Als Eingangstag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel und Schecks werden nur unter dem Vorbehalt richtiger Einlösung angenommen. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur sicherheitshalber. Eine Stundung der Forderung ist damit nicht verbunden. Sollte die Diskontierung eines Wechsels von unserer Bankverbindung abgelehnt werden, so hat unverzüglich Barzahlung zu erfolgen. Diskont-, Wechsel- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Käufer Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen geltend macht. Die Gewährleistungspflicht nach V. setzt voraus, daß der Käufer bei Fälligkeit gezahlt hat. Aufrechnung und Geltendmachung eines Pfand- oder Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, bleiben die von uns im Rahmen der Geschäftsverbindung gelieferten Waren unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter veräußern. Er ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Zur Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht befugt. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Falls wir die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts oder aus anderen Gründen zurücknehmen, ist der Käufer zur spesenfreien Rückgabe verpflichtet; er haftet für einen etwaigen Minderwert. Wir sind berechtigt, diese Waren abzuholen, wenn wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware; Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht. Das gilt auch, soweit Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Abkommen von 1964 über Kauf und Kaufabschluss sind ausgeschlossen.

X. Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

07/2005
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